In ruhiger Lage eines gewachsenen Wohngebiets im Bad Salzufler Ortsteil Wüsten. Lt. Auskunft der Stadt Bad Salzuflen vom 01.03.2017 fallen Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) nicht an. Kanalanschlussbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) fallen an. Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG NRW werden dann erhoben, wenn entsprechende Baumaßnahmen durchgeführt werden. Dies ist jedoch aus heutiger Sicht nicht geplant. Es liegt keine Regenwasserkanalisation. Die ordnungsgemäße Beseitigung des Niederschlagwassers ist nachzuweisen. Ein Bauvorhaben ist nach § 34 Abs. 1 BauGB auszurichten. Es muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Gebäudestellung, die Bautiefe, die Geschosszahl und die Dachform müssen der überwiegend vorhandenen Bebauung entsprechen. Die Errichtung eines Einfamilienhauses ist möglich. Zusätzlich kann das direkt angrenzende Baugrundstück mit ca. 834 m² Größe erworben werden.
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